Oberallgäu – Angesichts wachsender Biberpopulationen und fortdauernder Schäden drängt der Landkreis Oberallgäu auf eine bundesweite Lösung im Bibermanagement. Nachdem eine Allgemeinverfügung zum Biberabschuss gerichtlich aufgehoben wurde, fordert Landrätin Indra Baier-Müller Bundes- und Landesgesetzgeber auf, die EU-Vorgaben ins nationale Naturschutzrecht zu übernehmen.
In einem Schreiben an Bundes- und Landesregierung betont Landrätin Baier-Müller die Notwendigkeit einer praxistauglichen gesetzlichen Grundlage für ein effektives Bibermanagement. Die bisherige Verfügung zum Schutz kritischer Infrastrukturen wurde im August 2025 vom Verwaltungsgericht kassiert, wodurch die Handlungsspielräume der Behörde stark eingeschränkt wurden. Eine Klarstellung im Bundesnaturschutzgesetz solle Behörden ermöglichen, bei akuten Gefährdungen durch Biber rasch und rechtssicher einzugreifen. „Nur so schaffen wir die Grundlage für ein handlungsfähiges, praxisgerechtes Bestandsmanagement, das Infrastruktur und Bevölkerung schützt, ohne den Artenschutz grundsätzlich in Frage zu stellen“, erklärt Baier-Müller in der Mitteilung.
Quelle: Landratsamt Oberallgäu (Pressemitteilung 19.12.2025)
Herausgeber: Pressestelle Landratsamt Oberallgäu (Julia Kopaunik, presse@lra-oa.bayern.de).